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Florian Lutzenberger

Closeup of beech leaves in springtime - Austria

Gesundheitsuntersuchung für Berufsausbildung bei Jugendlichen

Personen im Alter von 15 bis 18, die in Deutschland eine Berufsausbildung beginnen möchten, benötigen hierfür eine fachgerecht durchgeführte Jugendarbeitsschutzuntersuchung. Die anfallenden Kosten werden von dem jeweiligen Bundesland übernommen.

Bei dieser Untersuchung wird die Gesundheit auf Kriterien 1. Ordnung und 2. Ordnung untersucht. Die Kriterien 1. Ordnung müssen zwingen vor Beginn der Ausbildung erfüllt werden. Mögliche Krankheitsbilder, die zu den Kriterien 1. Ordnung zählen z.B. bei Tätigkeiten, die im Stehen, Hocken oder Bücken geschehen, sind u. A. chronische Schmerzen im Bewegungsapparat, Versteifungen oder Fehlstellungen der Gelenke, Epilepsie und Herzrhythmusstörungen. Diese Kriterien müssen erfüllt werden, um zukünftige gesundheitliche Schäden und krankheitsbedingte Ausbildungsabbrüche zu vermeiden. Bei Kriterien zweiter Ordnung können Nachuntersuchungen nötig werden, die Ausbildung kann jedoch begonnen werden.

In unserer hausärztlichen Praxis in Fürstenfeldbruck führen wir diese Untersuchung gerne durch, damit Sie Ihre gewünschte Tätigkeit beginnen können, mit der Sicherheit der gesundheitlichen Eignung.

Wünschen Sie weitere Informationen zum Thema „Jugendarbeitsschutzuntersuchung“? Dann melden Sie sich gerne unter der Rufnummer 08141-1312 bei uns. Wir helfen Ihnen gerne und beantworten in Ruhe alle Fragen.

Wir freuen uns auf Sie. Ihre Hausarztpraxis in Fürstenfeldbruck

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