Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung: Gesundheitlich gut abgesichert in die Ausbildung
Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren, die in Deutschland eine Berufsausbildung beginnen möchten, sind gesetzlich dazu verpflichtet, vor Ausbildungsstart eine sogenannte Jugendarbeitsschutzuntersuchung durchführen zu lassen. Ziel dieser Untersuchung ist es, sicherzustellen, dass die gewählte Tätigkeit keine unzumutbaren gesundheitlichen Risiken mit sich bringt. Die Kosten übernimmt das jeweilige Bundesland.
Bei Ihrem Hausarzt in Fürstenfeldbruck führen wir diese Untersuchung mit großer Sorgfalt durch. Dabei prüfen wir den Gesundheitszustand der Jugendlichen anhand festgelegter Kriterien erster und zweiter Ordnung. Welche Kriterien relevant sind, hängt vom jeweiligen Ausbildungsberuf ab.
- Kriterien erster Ordnung müssen zwingend erfüllt sein, damit die berufliche Tätigkeit aufgenommen werden darf.
- Kriterien zweiter Ordnung betreffen Aspekte, die im Verlauf der Ausbildung weiter beobachtet werden und gegebenenfalls zusätzliche Untersuchungen erfordern.
Selbstverständlich unterliegen wir auch bei der Jugendarbeitsschutzuntersuchung der ärztlichen Schweigepflicht – auch gegenüber Eltern oder Sorgeberechtigten. Das gilt insbesondere für sensible Themen wie zum Beispiel Alkohol- oder Tabakkonsum.
Benötigt Ihr Kind eine Jugendarbeitsschutzuntersuchung? Vereinbaren Sie gerne einen Termin in unserer Praxis – entweder telefonisch unter der Rufnummer 081411312 oder über unsere Online-Terminvergabe.
Wir sorgen für einen gesunden Start ins Berufsleben!
Ihre Hausarztpraxis in Fürstenfeldbruck

